Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts sind wir vorrangig für Vermieter mit mehreren Mieteinheiten tätig.

Bleiben die Mietzahlungen aus, setzen wir diese nach erfolgloser außergerichtlicher Mahnung im gerichtlichen Prozess schnell und effizient durch.

Bevor Sie die Kündigung des Mietverhältnisses und Schritte zur Räumung in Betracht ziehen, ist das Outsourcing Ihrer offenen Forderungen an uns eine Alternative. Wir nehmen alle Leistungen und Forderungen unabhängig von der Höhe des Betrags ernst. Ob Pacht, Miete oder Immobilienkauf – die Bereitstellung von Räumlichkeiten aller Art ist Bestandteil einer Vertragsleistung. Sie ist zu bezahlen.

Insbesondere unstrittige Forderungen können in der Immobilienbranche durch außergerichtliches Inkasso ausgeglichen werden. Ungeachtet dessen sind gerichtliche Mahn- sowie Klageverfahren denkbar – bis hin zur Langzeitüberwachung von Vollstreckungstiteln.

Auch im Umgang mit Mietminderungen stehen wir unseren Mandanten verlässlich zur Seite und wehren die Ansprüche ab.